Der Besuch beim Zahnarzt ist für viele Menschen wohl eher kein Highlight. Wenigstens kommt man aber finanziell gut bei den Terminen weg. Das mag man denken, doch ist das nicht immer so, da es ganz darauf ankommt, wie und bei wem man versichert ist. Wer zahlt was beim Zahnarzt? Wir erstellen einen Überblick.

Wer zahlt überhaupt beim Zahnarzt?

Prinzipiell gibt es drei Parteien, die den Besuch beim Zahnarzt bezahlen könnten. Hier wären zunächst die gesetzlichen und privaten Krankassen zu nennen. Jeder Zahnarzt, der eine Kassenzulassung hat, muss auch die Behandlungen abdecken, die von einer einfachen gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden. Die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse sind sehr simpel und grundlegend, doch darauf werfen wir erst gleich einen Blick. Die gesetzlichen Krankenversicherungen lassen sich zudem mit einer Zahnzusatzversicherung ergänzen, wenn man seine Zähne noch umfangreicher schützen möchte.

Eine private Krankenkasse hat diese umfangreicheren Leistungen meist bereits mit inbegriffen, was sich allerdings auch im Preis niederschlägt. Neben den Versicherungen kann aber noch eine dritte Partei die Kosten übernehmen. Der Patient selbst.
Das ist notwendig, wenn die gewählte Leistung nicht versichert ist oder ein Eigenanteil gefordert wird.

Medizinisch notwendige und zusätzliche Behandlungen

Doch wer zahlt denn nun was? Eine gesetzliche Krankenkasse bezahlt all das, was diese als medizinisch notwendig erachtet. Geht man also mit Zahnschmerzen zum Arzt und entscheidet man sich für die generelle Standardbehandlung, kann man sich in der Regel sicher sein, dass die Kasse die entstehenden Kosten übernimmt. Wichtig: Kassenleistungen immer vorher mit der Behandlung abgleichen.

Auch Vorsorgeuntersuchungen sind medizinisch sinnvoll, was die Krankenkassen ganz genau so sehen, solange man diese nur maximal halbjährlich in Anspruch nimmt.
Hinzu kommen noch die Wurzelbehandlungen, dessen Kosten von einer Krankenkasse nur dann übernommen werden, wenn der Zahn, dessen Wurzel behandelt werden muss, noch zu retten ist.
Beim Kieferorthopäden wird die medizinische Notwendigkeit mit einer einfachen Zahnspange aus Edelstahl begründet. Alles Weitere, wie eine Zahnspange mit nicht ganz so auffälligen Farben, bezahlt man aus eigener Tasche.

Alles darüber hinaus muss man extra versichern oder aus eigener Tasche bezahlen. Doch das kann schnell teuer werden, denn eben diese zusätzlichen Behandlungen sind häufig aufwendiger, moderner oder verzeichnen einen höheren Materialpreis.
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn man eine Behandlung aus rein ästhetischen Gründen in Anspruch nimmt. Veneers sind keine Kassenleistung und ein regelmäßiges Bleachen ebenso wenig. Das gilt natürlich auch für Zahnfüllungen oder Kronen. Eine Standardfüllung ist medizinisch notwendig, aber eine aus Gold lässt sich vor einer gesetzlichen Krankenkasse nicht rechtfertigen.

Ein Sonderthema ist hier momentan noch der Zahnersatz, für welchen man so oder so teils mit aufkommen muss. Der Eigenanteil wird hier momentan auf 40 Prozent gesetzt. Die 60 Prozent der Krankenkasse sind ein Festzuschuss. Die Gesetzeslage ändert sich hier von Zeit zu Zeit. Selbst wenn man also schon versichert ist, sollte man immer die anderen Anbieter miteinander vergleichen, um gegebenenfalls Kosten zu sparen.

Nicht jede Versicherung ist gleich

Nichtsdestotrotz gilt, dass man seine Versicherung gründlich aussuchen sollte. Die Grundversorgung wird von jeder Krankenkasse abgesetzt, aber einige haben noch bestimmte weitere Leistungen im Angebot, für die man keine extra Zahnzusatzversicherung abschließen muss. Hier ist es wichtig zu definieren, was man will und womöglich braucht.

Sich privat zu versichern gibt ein gutes allgemeines Gefühl der Sicherheit, das man aber auch bezahlen können muss.

Von admin

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