Sicherlich gibt es so einige Menschen, die sich im Rahmen eines Fluges von A nach B schon einmal auf Umstellungen einstellen mussten. So sind beispielsweise Vorkommnisse wie Flugausfall oder Flugverspätung keine Seltenheit mehr. Die meisten Fluglinien handeln zwar meist sehr professionell. Auch werden Flugzeiten in der Mehrheit aller Fälle eingehalten. Doch ist dies nicht der Fall, so können sich negative Konsequenzen für die Fluggäste einstellen. Die Reisenden können durch die Ausfälle oder Verspätungen nämlich existenzielle Probleme bekommen. Man nehme als Beispiel mal einen Vertreter, der einen engen beruflichen Zeitplan hat. Sein Zeitplan besagt, dass er in einem knappen Zeitfenster von A nach B kommen muss, um wichtige Termine pünktlich einhalten zu können. In diesem Kontext ist er auf die Pünktlichkeit einer Fluglinie angewiesen.

Allerdings gibt es heutzutage für Passagiere ein Anrecht auf Entschädigung. Denn immerhin sind verspätete oder ausgefallene Flüge ein ernstzunehmendes Problem, falls daraus negative Konsequenzen für die Geschädigten folgen. Jedoch ist hier Obacht geboten, denn es gibt zwar viele Vorteile, doch sich vorher detailliert zu informieren ist dabei unerlässlich. Dies liegt vor allem daran, dass die gesetzlichen Rahmen in diesem Kontext eng gesetzt sind. Um den Überblick über all dies zu erleichtern, gibt es Onlineportale, die diesbezüglich genaue Informationen bereitstellen. Überdies gibt es aber auch noch Portale, die sich mit den Entschädigungen befassen, die eine Fluglinie den geschädigten Fluggästen auszahlen muss. Eines dieser Portale ist Flightright.

Betrachtet man das Portfolio von Flightright einmal genau, so lässt sich schnell feststellen, dass hier viele verschiedene Kriterien beachtet werden sollten. Nicht allein deshalb ist es empfehlenswert, diese Kriterien und Konditionen auch einmal in einem größeren Rahmen mit anderen Dienstleistern zu vergleichen. Leider wissen nicht viele Leute dahingehend auch genau bescheid.

Entschädigungen nach EU Fluggastrechteverordnung

Seit dem Jahr 2004 sind Fluggäste in Europa rechtlich geschützt. In der EU-Verordnung 261/2004 wurde nämlich festgesetzt, dass Fluggäste unter bestimmten Kriterien entschädigt werden müssen. Die Entschädigungen müssen dabei die Fluggesellschaften vornehmen, die für den Schaden verantwortlich sind. Entschädigungen werden in den meisten Fällen durch Kriterien wie Annullierung, Nichtbeförderung oder signifikante Flugverspätungen fällig.

Gültig ist die Verordnung dabei für all jene Fluggäste, die eine Buchungsbestätigung sowie ein gültiges Flugticket vorlegen können. Dies ist jedoch an eine Bedingung gebunden: Entweder muss der Flug auf einem innereuropäischen Flughafen starten, oder der Flug muss von einer Fluggesellschaft mit Sitz auf europäischem Boden ausgeführt werden sowie auf einem Flughafen innerhalb der EU landen.

Kurioserweise gibt es aber auch Aspekte, die im Rahmen der Verordnung und somit des Anrechts auf Entschädigung völlig irrelevant sind. Beispielsweise spielt es keinerlei Rolle, welche Art von Flug hier gebucht wurde. Dies beinhaltet auch Pauschalreisen oder Flüge von sogenannten Billig-Airlines. Ebenfalls ist es unbedeutend, ob es sich um minderjährige Fluggäste handelt oder um Geschäftsreisen, die getätigt werden. Sogar das Kriterium, ob der Kauf der Tickets im Rahmen einer Kundenbindungs- oder Werbeaktion der jeweiligen Airline stattgefunden hat, ist hier gänzlich irrelevant. Dabei werden Tickets nämlich häufig kostenlos oder zu reduzierten Preisen angeboten, nichts dessen spielt in Hinblick auf das Entschädigungsanrecht eine Rolle: Die Verordnung greift nach Erfüllen der oben genannten Bedingung bezüglich des europäischen Bezugs des Fluges oder der Airline.

Wann greift die EU Fluggastrechteverordnung nicht?

Für den Fall, dass man im Rahmen des jeweiligen oder generell diverser Flüge der jeweiligen Airline einen Sonderstatus genießt, indem kostenfreie oder zumindest preislich reduzierte Angebote wahrgenommen werden, gilt die Verordnung in der Regel nicht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass günstigere Tarife wie diese der Öffentlichkeit generell weder mittelbar noch unmittelbar zur Verfügung stehen. Ein anderer Grund dafür, dass die Verordnung nicht greift, kann auch eine Unpünktlichkeit der betroffenen Fluggäste sein. Diese sollten bei jeder geplanten Flugreise nämlich im Normalfall bis spätestens 45 Minuten vor Abflug bereit zum Check-in sein. Allerdings gibt es in diesem Kontext eine Ausnahme, nämlich die Annullierung eines Fluges: Findet der Flug gar nicht statt, braucht der Fluggast für die Anspruchserhebung auf Entschädigung nicht pünktlich zum Check-in sein.

Warum man jetzt Konditionen vergleichen sollte

Generell ist es möglich, einen Dienstleister wie beispielsweise Flightright damit zu beauftragen, das jeweils individuelle Anrecht auf Entschädigung genau unter die Lupe zu nehmen, wenn einer der oben genannten Fälle eingetreten ist. Das Problem, was sich vielen Geschädigten nämlich hier häufig stellt, ist eine generelle Kompromisslosigkeit oder gar Unerreichbarkeit gewisser Fluggesellschaften. Diese sind im Normalfall nämlich nicht gut darauf zu sprechen, wenn es um Geldrückzahlungen an geschädigte Kunden geht. Und das, obwohl es eigentlich einem gewissen Ehrenkodex entsprechen sollte, dem genau nachzugehen. Dementsprechend können externe Dienstleister wie zum Beispiel Flightright damit beauftragt werden, sich für den Anspruch auf Entschädigung einzusetzen. Natürlich sollte man hier auch immer mit einer gewissen Provision rechnen, die solche Anbieter für ihre Dienstleistungen erheben.

Hier genau liegt jedoch der Punkt, auf den besonders Acht gegeben werden sollte. Denn natürlich könnte man sich auch dahingehend informieren, ob es nicht vielleicht auch sehr viel sinnvollere Alternativen zu Flightright gibt. Mitunter können auch andere Dienstleister in dieser Branche vielleicht sehr viel attraktivere Konditionen für die jeweiligen Fluggäste vorweisen, die ihren Anspruch auf Entschädigung erheben wollen. Diese können neben der Provision für die Dienstleistung, die bei Flightright im Normalfall zwischen 20 und 30 Prozent zuzüglich Mehrwertsteuer ausfällt, auch noch weitere Aspekte beinhalten. So sind vor allem die Zeit, die für die Auszahlung der Geldrückzahlungen benötigt wird, oder der gebotene Kundenservice wichtige Kriterien, nach denen hier geurteilt werden sollte. Darunter fällt unter anderem, dass bestimmte Anbieter sogar so weit gehen, dass sie die Fälle bis vor Gericht ziehen. In diesem Zusammenhang sollte vor allem dahingehend recherchiert werden, wie hoch die Erfolgsquote vor Gericht ausfällt. Bei Flightright liegt diese Quote beispielsweise bei 99 Prozent.

Letzten Endes sollte sich also immer die Frage stellen, ob Flightright tatsächlich der individuell günstigste Anbieter im Bereich der Unterstützung geschädigter Fluggäste ist – und dies nicht nur in finanzieller Hinsicht. Falls sich diese Frage nicht mit einem klaren Ja beantworten lässt, sollte man sich demnach schlau machen, welche Alternativen eventuell sehr viel sinnvoller sein könnten. Schließlich geht es darum, im Kontext von Geldrückzahlungen und finanziellen Entschädigungen mit einem seriösen und vertrauenswürdigen Anbieter zusammenarbeiten zu können.

Von admin

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